Dresden
Technology Portal

 
Your access to research infrastructure and know-how
de|en
View all services of this unit

Leistungsmessung zur Bestimmung der Effizienz von Haushaltskältegeräten / des Kältemittelverdichters nach DIN EN 13771-1

Basic Information

Name: Leistungsmessung zur Bestimmung der Effizienz von Haushaltskältegeräten / des Kältemittelverdichters nach DIN EN 13771-1
Facility: Schaufler Chair of Refrigeration, Cryogenics and Compressor Technology (K3T)
Partner: Technische Universität Dresden (TUD)

Short Description

Zweck ist es, eine Vergleichbarkeit von Geräten unterschiedlicher Typen und Herstellern zu erreichen und die jeweiligen Kältekreisläufe samt aller Komponenten bewerten zu können.

Description

Leistungsmessung

Zur Bestimmung der Effizienz von Haushaltskältegeräten im Sinne einer Gesamtgeräteleistungszahl sind, neben der Leistungsaufnahme des Gerätes selbst, auch der Einfluss der thermischen Isolierung auf die energetische Gesamtbilanz zu berücksichtigen. Die Energieaufnahme besteht im Wesentlichen aus Anteilen zum Betrieb des Kältemittelverdichters sowie zur Versorgung der Regelungselektronik. Der Gesamtwärmeeintrag auf das Kühlgerät setzt sich aus der einfallenden Wärme durch die Isolierung und einer künstlich eingebrachten Wärmelast zusammen. Separat erfolgt die Bestimmung des Wärmeeinfalls durch die Isolierung und in Abhängigkeit verschiedener Umgebungstemperaturen.

Zweck dieser Methode ist es, eine Vergleichbarkeit von Geräten unterschiedlicher Typen und Herstellern zu erreichen und die jeweiligen Kältekreisläufe samt aller Komponenten bewerten zu können. Dem gegenüber steht eine gesonderte Bestimmung der Leistungszahl des Kältemittelverdichters auf einem entsprechenden Prüfstand nach DIN EN 13771-1.

Points of Contact

Prof. Christiane Thomas
Email:
Phone:
(+49) 351 463 32548
Fax:
(+49) 351 463 37247

Associated Instruments

Name Preview Actions
Testfeld Haushaltkühlschränke
Kleinkälte-Verdichterleis­tungsprüfstand

Images

Last Update

Last updated at: 24 August 2018 at 11:53:10